1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Poska Manolito AG, Bassersdorferstrasse 20, 8152 Opfikon (nachfolgend «Unternehmen») und ihren Kunden (nachfolgend «Auftraggeber»). Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, das Unternehmen stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
2. Vertragsabschluss
Angebote des Unternehmens sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Unternehmens oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande. Mündliche Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
3. Leistungsumfang
Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Auftragsbestätigung bzw. dem Werkvertrag. Das Unternehmen erbringt insbesondere Leistungen in den Bereichen Gipsen, Fassaden und Dämmungen, Malen, Kundenmaurer, Bad-Küchen Sanierung sowie ergänzende Service-Leistungen.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
Es gelten die im Angebot oder in der Auftragsbestätigung vereinbarten Preise. Die Preise verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben. Rechnungen sind innert 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug wird ein Verzugszins von 5% p.a. berechnet.
5. Ausführungsfristen
Vereinbarte Termine und Fristen sind verbindlich. Verzögerungen, die auf höhere Gewalt, Witterungsbedingungen oder vom Auftraggeber zu vertretende Umstände zurückzuführen sind, verlängern die Ausführungsfrist entsprechend. Das Unternehmen informiert den Auftraggeber unverzüglich über absehbare Verzögerungen.
6. Gewährleistung
Das Unternehmen gewährleistet die fachgerechte Ausführung der vereinbarten Arbeiten gemäss den anerkannten Regeln der Baukunde und den Normen des Schweizerischen Ingenieur- und Architektenvereins (SIA). Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre ab Abnahme der Arbeiten, sofern nicht anders vereinbart. Mängel sind dem Unternehmen unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
7. Haftung
Die Haftung des Unternehmens beschränkt sich auf Schäden, die durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten verursacht wurden. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. In jedem Fall ist die Haftung auf die Auftragssumme begrenzt.
8. Versicherung
Das Unternehmen verfügt über eine Betriebshaftpflichtversicherung. Schäden sind unverzüglich zu melden. Für Schäden an Gegenständen des Auftraggebers, die nicht durch die Versicherung gedeckt sind, haftet das Unternehmen nur im Rahmen von Ziffer 7.
9. Kündigung
Beide Parteien können den Vertrag aus wichtigem Grund jederzeit fristlos kündigen. Bei einer Kündigung durch den Auftraggeber sind die bis dahin erbrachten Leistungen sowie nachweisbare Aufwendungen zu vergüten.
10. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist Winterthur. Der Gerichtsstand gilt auch für Betreibungsverfahren.
